AufgabeErstattung von Verkehrswertgutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Diese Gutachten geben Auskunft über den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks „der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“. Die Verkehrswertgutachten können als Grundlage beispielsweise bei anstehenden Verhandlungen zum Verkauf einer Immobilie dienen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxZimmer Nr.E-Mail
Christian Hager
1. Vorsitzender
09371 501-37009371 50179-365255E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Walter Weeder
Geschäftsstellenleiter
09371 501-17309371 50179-365265E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Silvia Pirrone
Mitarbeiterin
09371 501-11909371 50179-119259E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Antragsberechtigte sind nach der Reihenfolge des § 193 Abs. 1 Satz 1 BauGB kreisangehörige Kommunen, Inhaber von Rechten, Privatpersonen als Eigentümer einer Immobilie oder von Grundstücken, Behörden, Gerichte und Justizbehörden. Bei mehreren Eigentümern ist der Antrag gemeinsam zu stellen und dem Gutachterausschuss eine kompetente Person als Ansprechpartner und Kostenträger zu benennen.

Entstehende Kosten:

Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Verkehrswertgutachten Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren) nach den Vorschriften des Paragraphen 16 der Gutachterausschussverordnung. Sie richten sich in aller Regel nach der Höhe des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes und betragen zwischen 4,2 v.T. zuzüglich 350 Euro bis 0,7 v.T. zuzüglich 3.050 Euro. Hinzu kommen noch die auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen angefallenen Auslagen.
  • Öffnungszeiten
    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung
  • Virtueller Rundgang

    Virtueller Rundgang Landratsamt

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:
    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 91
    63785 Obernburg a.Main

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 09371 50179-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

     

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    RV-Bank Miltenberg
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    Raiba Großostheim-Obb
    Konto:10006
    BLZ: 79666548
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