Bauordnungsrecht
Die Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung von baulichen und sonstigen Anlagen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie deren Nebengesetzen.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
|---|
Bürgerservice Bauamt Miltenberg
| 09371 / 501 364 oder 365 | 371 / 501 79 364 oder 365 | 254 |  |
Bürgerservice Bauamt Obernburg
| 06022 / 6200 632 oder 634 | 06022 / 6200 79 624 | 102 |  |
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bauamt Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.
Bürgerservice Bauamt Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.Formulare:
Merkblätter:
Links:
Rechtsvorschriften:
- Bauordnungsrecht - Gesetze und Vorschriften
Internetseite der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern - Holzbaurichtlinie
Diese Richtlinie gilt für Gebäude, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende
Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen. - Leitungsanlagen - Richtlinie (MLAR) - März 2000
Leitungsanlagen sind Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder
Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen,
Steuer- und Regeleinrichtungen, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. - Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen
Aus der Bayerischen Bauordnung, Fassung 2011 - Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden Fassung Dezember 1998
Diese Richtlinie gilt für Hohlraumestriche und Doppelböden, deren Hohlräume zur Aufnahme von Leitungen dienen. - Richtlinie zum Schulbau (MSchulbauR) Fassung Juli 1998
Diese Richtlinie gilt für Anforderungen nach § 51 Abs. 1 MBO an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. - Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (MautSchR)
enthalten die bauordnungsrechlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanischen, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen, automatischen Schiebetüren in Rettungswegen - Richtlinien über elektrische Verrieglungssysteme von Türen in Rettungswegen (M-EltVTR)
enthält die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektronischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungsegen - Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Fassung Juli 1998)
- Richtlinien zum Industriebau (März 2000)
Erläuterungen - Richtlinien zum Industriebau (MIndBauRL) März 2000
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau