SachgebietKinder, Jugend und Familie

In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen nach den bundesgesetzlichen Vorschriften die Jugendämter, die für ihren Bereich die Aufgaben des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wahrnehmen. Das Jugendamt ist eine "zweigliedrige Behörde": Sie besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und aus der Verwaltung des Jugendamts.

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Stellvertretender Sachgebietsleiter
09371 501-21409371 50179-203115 bE-Mail-Adresse des Ansprechpartners
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