AufgabeÜberwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxZimmer Nr.E-Mail
Margarete Hörner
Mitarbeiterin
09371 501-55509371 501-5241610E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Gesetzliche Grundlagen:

Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.
  • Förderpreis für seniorenpolitische Konzepte

    Förderung von seniorenpolitischen Konzepten

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Selbsthilfewegweiser

    Selbsthilfewegweiser

  • Seniorenwegweiser

    Seniorenwegweiser

  • Wegweiser für Menschen mit Behinderung

    Internet - rechte Seite - Behindertenwegweiser

  • Apothekennotdienst

    Apothekennotdienst

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0