Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
|---|
Margarete Hörner Mitarbeiterin | 09371 501-555 | 09371 501-524 | 1610 |  |
Gesetzliche Grundlagen:
Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: