Sportförderung
Neben staatlichen Sportförderungen unterstützt der Landkreis auch mit kommunalen Zuschüssen sowohl die Sportbetriebspauschale (Übungsleiter-Zuschüsse) als auch in Form von Investitionsmaßnahmen bei Sportvereinen.
Konkret wird der staatliche Übungsleiter-Zuschuss durch die zuständige Gemeinde und den Landkreis verdoppelt (anteilig je zur Hälfte), wenn die Anzahl der "aktiven" Jugendlichen (bis 27 Jahre) im BLSV- beziehungsweise BSSB-Verein mindestens 40 Prozent beträgt. Der Landkreis bezahlt seinen Anteil aus, sobald die Gemeinde die Voraussetzungen bestätigt und ihren Anteil zahlt.
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Thorsten Schork Sportbeauftragter | 09371 501-508 | 09371 50179-508 | E 15 |  |
Weitere Informationen:
Für Baumaßnahmen und Generalsanierungen werden für BLSV- beziehungsweise BSSB-Vereine vom Landkreis (Kämmerei, Kurt Straub; Telefon 09371/501-260) sogenannte Investitionsförderungen bewilligt. Grundsätzlich können 150 Euro pro Jugendlichen (bis 27 Jahre), höchstens jedoch zehn Prozent der Baumaßnahme beziehungsweise maximal 12.500 Euro bei Baumaßnahmen oder 7.500 Euro bei Generalsanierungen (maximal alle 15 Jahre) und 1.500 Euro pro Tennisplatz gezahlt werden. Eine Entscheidung erfolgt nach Einreichung eines Finanzierungsplanes bei der Kreiskämmerei (siehe oben).Formulare:
Rechtsvorschriften:
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