SachbereichGutachtenwesen / Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt wird hier im Rahmen des Gutachtenwesens für Behörden und Gerichte als medizinischer Sachverständiger tätig.
Außerdem wirkt es im Rahmen der Medizinalaufsicht bei der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs mit.
Schließlich trägt es im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung durch seine Datensammlungen zur Gewinnung und Zurverfügungstellung bevölkerungsmedizinisch relevanter Daten bei.

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen
Infektionsschutzgesetz
Bestattungsgesetz und weitere
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